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Auf dieser verfassungsrechtlichen Basis hat die katholische Kirche ein eigenes Arbeitsrecht entwickelt, das ihrem Selbstverständnis entspricht. Dabei verstehen sich Dienstgebende und Mitarbeitende als Dienstgemeinschaft, die sich durch ein partnerschaftliches, vertrauensvolles und kooperatives Miteinander auszeichnet. Das gilt auch bei der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen – diese werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen einvernehmlich ausgehandelt. Auftretende Konflikte werden in einer neutralen und für beide Seiten verbindlichen Schlichtung geklärt. So ist sichergestellt, dass die Interessen der Mitarbeitenden gewahrt werden.