Je nach Aufgabenbereich und Funktion gelten unterschiedliche Bedingungen:
Für alle Mitarbeitenden im pastoralen und katechetischen Dienst, für Mitarbeitende mit Missio canonica (kirchliche Unterrichtserlaubnis) und Mitarbeitende mit sonstiger bischöflicher Beauftragung ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche im Sinne eines persönlichen Lebenszeugnisses zwingend erforderlich, denn zu diesen Aufgaben gehört es insbesondere, die katholische Prägung des christlichen Glaubens zu vertreten. Das betrifft unter anderem Priester, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Küsterinnen und Küster, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie Jugendreferentinnen und Jugendreferenten.
Für leitende Mitarbeitende und Mitarbeitende im erzieherischen Dienst (unter anderem Erzieherinnen und Erzieher, pädagogische Mitarbeitende, Leiterinnen und Leiter einer Kindertageseinrichtung oder einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit) ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche in der Regel erforderlich, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Dennoch sollten auch diese Mitarbeitenden sich mit dem christlichen Wertesystem identifizieren können, wenn nicht durch die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, so durch die Kirchenmitgliedschaft in einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft.
Für Positionen mit anderen Aufgaben (unter anderem Mitarbeitende im Personal, in der IT, im Finanzbereich, im Sekretariat, Mitarbeitende in der Hauswirtschaft und handwerkliche Mitarbeitende) ist eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche nicht zwingend erforderlich. Deshalb beschäftigen wir im Erzbistum Paderborn auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. In Bewerbungsgesprächen prüfen wir jedoch sorgfältig, ob die Bewerberin oder der Bewerber zu uns passt.