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© Roman Motizov / Shutterstock.com

FAQ - Arbeiten im Erzbistum Paderborn

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeiten im Erzbistum Paderborn

In der Regel: Ja. Das Erzbistum Paderborn ist Teil der katholischen Kirche. Um diese Prägung auch in der Praxis mit Leben zu erfüllen, sind wir auf der Suche nach Mitarbeitenden, die die Werte der katholischen Kirche kennen, sich mit ihnen identifizieren und diese nach außen hin vertreten. Dies kommt in der Regel durch die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche zum Ausdruck. Seit der Anpassung der kirchlichen Grundordnung im Jahr 2015 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Ausnahmen.

Je nach Aufgabenbereich und Funktion gelten unterschiedliche Bedingungen:

Für alle Mitarbeitenden im pastoralen und katechetischen Dienst, für Mitarbeitende mit Missio canonica (kirchliche Unterrichtserlaubnis) und Mitarbeitende mit sonstiger bischöflicher Beauftragung ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche im Sinne eines persönlichen Lebenszeugnisses zwingend erforderlich, denn zu diesen Aufgaben gehört es insbesondere, die katholische Prägung des christlichen Glaubens zu vertreten. Das betrifft unter anderem Priester, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Küsterinnen und Küster, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie Jugendreferentinnen und Jugendreferenten.

Für leitende Mitarbeitende  und Mitarbeitende im erzieherischen Dienst (unter anderem Erzieherinnen und Erzieher, pädagogische Mitarbeitende, Leiterinnen und Leiter einer Kindertageseinrichtung oder einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit) ist die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche in der Regel erforderlich, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Dennoch sollten auch diese Mitarbeitenden sich mit dem christlichen Wertesystem identifizieren können, wenn nicht durch die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche, so durch die Kirchenmitgliedschaft in einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft.

Für Positionen mit anderen Aufgaben (unter anderem Mitarbeitende im Personal, in der IT, im Finanzbereich, im Sekretariat, Mitarbeitende in der Hauswirtschaft und handwerkliche Mitarbeitende) ist eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche nicht zwingend erforderlich. Deshalb beschäftigen wir im Erzbistum Paderborn auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. In Bewerbungsgesprächen prüfen wir jedoch sorgfältig, ob die Bewerberin oder der Bewerber zu uns passt.

Das Erzbistum Paderborn und viele weitere katholische Trägerinnen und Träger auf dem Gebiet unseres Erzbistums gehören zur katholischen Kirche. Ein Kirchenaustritt im Arbeitsverhältnis werten wir als aktive und bewusste Distanzierung von den Werten unserer katholischen Kirche. Damit kann der Austritt zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Auch hier haben sich die Bedingungen mit Anpassung der kirchlichen Grundordnung im Jahr 2015 geändert. Dabei formuliert die Grundordnung sogenannte Loyalitätsobliegenheiten, also Anforderungen, die an die persönliche Lebensführung der Mitarbeitenden gestellt werden. Dabei sind die Anforderungen an die persönliche Lebensführung unterschiedlich – abhängig von der beruflichen Stellung und den übertragenen Aufgaben. Eine Beschäftigung von Geschiedenen und Wiederverheirateten ist damit grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

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Treffen Sie uns auf einer Veranstaltung.

Kontakt
personalgewinnung@erzbistum-paderborn.de
+49 (0)5251 125-0
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